Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Durchführung von Dienstleistungen und sonstigen
Beratungen durch EC Engelmann Consulting
Grundsätze:
Die Geschäftsbeziehungen zwischen der EC Engelmann Consulting und ihren Kunden gelten ausschließlich nach den nachstehenden AGBs.
Abweichungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Es gilt das Prinzip der Ausschließlichkeit – ich werden exklusiv für
Sie tätig. Die hier vorliegenden AGBs haben Vorrang vor anderslautenden AGBs von Lieferanten, Kunden und sonstigen Geschäftspartnern.
Diesen wird unter Hinweis auf die eigenen AGBs automatisch von Seiten von EC Engelmann Consulting widersprochen. Es steht dem
Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
Geltungsbereich:
Die Leistungen der EC Engelmann Consulting werden grundsätzlich selbst durchgeführt. Sollte die EC ENGELMANN CONSULTING im
Ausnahmefall einen selbstständigen Berater mit der ganzen oder teilweisen Abwicklung eines geschlossenen Vertrages beauftragen, erklärt
sich der Auftragnehmer mit diesem Berater einverstanden.
Leistungen:
Umfang, Form und Art der Leistungen werden anhand des individuellen Angebotes festgelegt und schriftlich vereinbart.
Zustandekommen des Vertrages:
Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder einer Bestellung auf dem Postweg,
per Fax oder per E-Mail zustande. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Angebot beschrieben.
Vertragsdauer und Vergütung:
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell im Angebot vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag kann ordentlich gekündigt
werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 3 Wochen zum Monatsende vereinbart. Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht
vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt
der Auftraggeber vor vereinbartem Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen.
Hierfür wird pauschal 2.500,- EUR vereinbart.
Honorare/Preise und Kosten:
Alle Angebote der EC ENGELMANN CONSULTING sind freibleibend. Alle Tagessätze, Pauschalen oder spezielle Provisionsvereinbarungen
sind frei zu vereinbaren und bedürfen jeweils der schriftlichen Bestätigung. Bei Marketing- oder anderen Angeboten über sonstige
Dienstleiter bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Alle Vor- und Nacharbeiten, Besprechungen, Analysen und
sonstige Aktivitäten die im Rahmen einer Beauftragung anfallen sind zu vergüten. Dabei wird nach einem Stundensatz der 1/8 eines
Tagessatzes entspricht abgerechnet. Ausnahme bilden Pauschalangebote für Einzel- oder Gesamtmaßnahmen. Die nachfolgend genannten
Provisionssätze gelten mit Abschluss des Maklervertrages als vereinbart und sind vom Kunden an EC Engelmann Consulting zu zahlen.
Spesen (Fahr- und Reisekosten, Übernachtungskosten) trägt der Auftraggeber. Die EC ENGELMANN CONSULTING hat die Grundsätze der
Sparsamkeit dabei zu berücksichtigen (DB Klasse 2, Business, max. 5-Sterne Hotel, PKW-Kosten je Cent 0,30/km, günstigste Parkgebühren
am Terminal). Sonstige Auslagen wie für Anträge, Beurkundungen oder Gebühren, werden 1:1 an den Auftraggeber durchgereicht. Die
Vergütung der Reisezeiten wird individuell im jeweiligen Angebot vereinbart. Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich
zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Entstehen des Provisionsanspruchs:
EC Engelmann Consulting erhält für den Nachweis einer Immobilie / eines Grundstücks, für den Nachweis zur Verfügung stehender Flächen
in einer Immobilie, für den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages eine
Provision gem. nachstehender Sätze, sobald ein entsprechender Vertrag abgeschlossen ist. Die Immobilie / das Grundstück, die
entsprechende Fläche bzw. die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages gilt als nachgewiesen, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach
Erhalt schriftlich Vorkenntnis gegenüber dem Dienstleister geltend macht. Als Vermittlungsleistung gilt bereits die auf separates Anfordern
schriftlich oder mündlich übermittelten weiteren Informationen oder Unterlagen über eine bestimmte Immobilie. Unterlässt der Kunde
die Mitteilung über seine Vorkenntnis, so gilt das Angebot als dem Kunden unbekannt.
Sollte mit dem durch EC Engelmann Consulting nachgewiesenen Vertragspartner und dem Kunden ein anderer Vertrag als der von EC
Engelmann Consulting angebotene zustande kommen oder sollte mit dem Vertragspartner ein Vertrag über eine von EC Engelmann
Consulting nicht angebotene Gelegenheit zustande kommen, welcher im wirtschaftlichen Sinn nur unwesentlich von dem angebotenen
Geschäft abweicht und das Ziel der Beauftragung erfüllt, entsteht gleichwohl ein Provisionsanspruch. Gleiches gilt für den Abschluss eines
Vertrages über eine nachgewiesene Gelegenheit zu abweichenden Bedingungen und Konditionen des Ursprungsangebotes.
In allen o.g. Fällen kommt zwischen dem Kunden und EC Engelmann Consulting ein Maklervertrag zustande.
Der Provisionsanspruch bleibt nach Abschluss des Vertrages auch dann bestehen, wenn die Vertragsparteien gleich aus welchem Grund
beschließen, den Vertrag aufzuheben oder zu kündigen. Der Provisionsanspruch bleibt ebenso bestehen, wenn der abgeschlossene
Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung oder durch Eintritt eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt.
Folgegeschäfte:
Ein Provisionsanspruch entsteht ebenfalls, wenn nach Abschluss eines Vertrages, welcher durch die Beratungs- oder Vermittlungsbemühungen der EC Engelmann Consulting zustande gekommen ist, zwischen den Vertragsparteien weitere Verträge oder
Vereinbarungen geschlossen werden, die zeitlich und wirtschaftlich im Zusammenhang mit dem durch die Maklertätigkeit von EC
Engelmann Consulting geschlossenen Vertrag stehen.
Mehrfachgeschäfte:
Sollte durch den Erhalt der Angebote bzw. Informationen der EC Engelmann Consulting im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang
von dem Kunden mehr als ein Vertrag abgeschlossen werden, so entsteht für den Abschluss eines jeden Vertrages unabhängig und
gesondert ein Provisionsanspruch.
Miet- und Pachtverträge:
- Verträge mit einer festen Laufzeit von unter 10 Jahren das 2,5-fache einer Bruttomonatsmiete
- Verträge mit einer festen Laufzeit von 10 Jahren und mehr das 3-fache einer Bruttomonatsmiete
Sollte der Vertrag die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung, ein Sonderkündigungs-, ein Vormietrecht oder eine Flächenoption
vorsehen, erhöhen sich die vorgenannten Sätze um jeweils eine Bruttomonatsmiete. Die Bruttomonatsmiete errechnet sich aus der
Nettomonatsmiete zuzüglich der Nebenkostenvorauszahlung.
Kaufverträge:
Bei Verträgen mit einem Gegenwert bis zu € 2 Millionen 5 % des notariell beurkundeten Kaufpreises inklusive sämtlicher Nebenleistungen.
Bei Verträgen mit einem Gegenwert bis zu € 4 Millionen 4 % des notariell beurkundeten Kaufpreises inklusive sämtlicher Nebenleistungen.
Bei Verträgen mit einem Gesamtwert von mehr als € 4 Millionen 3 % des notariell beurkundeten Kaufpreises inklusive sämtlicher
Nebenleistungen.
Termine und Fälligkeiten:
Die Leistungen der EC ENGELMANN CONSULTING werden gemäß dem jeweils geschlossenen Vertrag vereinbart und erbracht. Honorare
und Kosten sowie Spesen werden jeweils monatlich mit der Erbringung der Leistung fällig. Zum Ende des Kalendermonats erfolgt eine
Zwischenabrechnung der, bis dahin erbrachten Leistungen. Abschlagszahlungen oder sonstige individuelle Vereinbarungen können im
Angebot festgeschrieben werden. Dies gilt vornehmlich für provisionsabhängige oder fix vereinbarte Zahlungen.
Zahlungsbedingungen:
Sämtliche mitgeteilten Zwischenabrechnungen und Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig (siehe obiger Punkt). Andere Regelungen
bedürfen der Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung. Zahlungen durch andere Personen als den Zahlungspflichtigen befreien diesen
nicht von seinen Verpflichtungen. Es gilt § 286 Abs.3 BGB.
Leistungsumfang:
Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem Angebot sowie
der Auftragsbestätigung/Bestellung durch den Kunden. Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das
Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht
möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung
erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten
verfügt. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung
durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf
für beide Parteien zu gewährleisten.
Mitwirkungspflichten:
Der Auftraggeber ist verpflichtet seinen Auftrag detailliert (u.a. Art, Umfang, Termine) zu beschreiben und ist hieran gebunden.
Angeforderte Daten, Unterlagen oder Informationen sind jederzeit termingerecht, vollständig und umfassend zur Verfügung zu stellen.
Aktuelle Veränderungen sind sofort mitzuteilen. Später als 24 Stunden vorher abgesagte Termine werden zu 100% berechnet, Termine mit
anderen Vertragspartnern, die durch die EC ENGELMANN CONSULTING vermittelt oder für die EC ENGELMANN CONSULTING erbracht
werden sind nicht stornierbar oder ab sagbar.
Unterbrechungen:
Können Leistungen wegen Problemstellungen beim Auftraggeber nicht erbracht werden, so ist dieser verpflichtet, diese, nach
Aufforderungen durch die EC ENGELMANN CONSULTING, umgehend zu beseitigen. Sollten hierdurch bei der EC ENGELMANN CONSULTING
die Bearbeitung anderer Projekte verzögert oder diese ganz entfallen ist der Auftraggeber zum Ersatz eines hierdurch entstandenen
Schadens mindestens aber in einer Höhe von 1 Tagessatz verpflichtet. Sollte eine Mitwirkung nicht mehr erfolgen, ist der Auftraggeber zum
Schadenersatz in Höhe von 3 Tagessätzen bzw. in Höhe der gesamten bestehenden Vereinbarung verpflichtet.
Haftung:
Alle Dienstleistungen werden auf Basis der Grundsätze der EC ENGELMANN CONSULTING bestmöglich erfüllt. Eine Erfolgsgarantie gemäß
dem Auftrag kann jedoch leider nicht übernommen werden. Die EC ENGELMANN CONSULTING haftet nicht für Schäden, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für Beratungen und Dienstleistungen durch selbstständige Partner kann die EC ENGELMANN
CONSULTING nicht haften. Ebenso bei Problemstellungen die durch fehlende Mitwirkung des Auftragnehmers (siehe obiger Punkt)
eintreten. Bei Auftragsabwicklung im Bereich Full-Service – Rechnung über EC ENGELMANN CONSULTING – ist diese stets Ansprechpartner.
Der Kunde verpflichtet sich, die Netzwerkpartner der EC ENGELMANN CONSULTING nicht direkt anzusprechen oder eine Geschäftsbeziehung aufzubauen. Dies gilt auch nach Auftragend bis zu 2 Jahren. Ansonsten übernimmt er die volle Schadensersatzpflicht
für entgangene Auftrag oder Margen der EC ENGELMANN CONSULTING. Keine Haftung für Schäden die durch Viren und/oder durch das
Kopierten oder Downloaden von Informationen oder mit Datenträgern entstehen können. Ansonsten richtet sich die Haftung der EC
ENGELMANN CONSULTING nach dem Umfang und den Bedingungen der von der EC ENGELMANN CONSULTING abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung.
Geheimhaltung:
Die EC ENGELMANN CONSULTING wirkt, neben der eigenen Verpflichtung auch auf alle mit der Bearbeitung des jeweiligen Auftrages
beauftragten Personen ein, sämtliche Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu nutzen oder
gar verwerten. Ohne gesonderte Vereinbarung ist EC Engelmann Consulting nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden
Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien, etc. verpflichtet.
Copyright und Markenrecht:
Alle Unterlagen/Werke der EC ENGELMANN CONSULTING – auch auszugsweise – dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung der EC
ENGELMANN CONSULTING in jedweder Form und Art reproduziert werden. Die EC ENGELMANN CONSULTING hält alle Rechte an allen
verwendeten Texten/Werken/Unterlagen und untersagt hiermit eine Vervielfältigung, Nachdruck, Übersetzung oder anderweitige
Verwendung. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung, Vervielfältigung Verbreitung und Wiedergabe durch elektrische Systeme. Eine
Weitergabe ist ebenfalls untersagt. Verstöße werden zivilrechtlich verfolgt.
Gerichtsstand und Rechtsbasis:
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für
Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist
ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.
Sonstige Bestimmungen:
Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht
berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils
unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der
Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Erstellungsdatum: Diese AGBs haben den Stand vom 11. April 2017
Die EC ENGELMANN CONSULTING führt keine Rechts- und Steuerberatung durch (vergleiche §6 StBerG). Bitte kontaktieren Sie hier Ihren
persönlichen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Die Geschäftsbeziehungen zwischen der EC Engelmann Consulting und ihren Kunden gelten ausschließlich nach den nachstehenden AGBs.
Abweichungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Es gilt das Prinzip der Ausschließlichkeit – ich werden exklusiv für
Sie tätig. Die hier vorliegenden AGBs haben Vorrang vor anderslautenden AGBs von Lieferanten, Kunden und sonstigen Geschäftspartnern.
Diesen wird unter Hinweis auf die eigenen AGBs automatisch von Seiten von EC Engelmann Consulting widersprochen. Es steht dem
Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
Geltungsbereich:
Die Leistungen der EC Engelmann Consulting werden grundsätzlich selbst durchgeführt. Sollte die EC ENGELMANN CONSULTING im
Ausnahmefall einen selbstständigen Berater mit der ganzen oder teilweisen Abwicklung eines geschlossenen Vertrages beauftragen, erklärt
sich der Auftragnehmer mit diesem Berater einverstanden.
Leistungen:
Umfang, Form und Art der Leistungen werden anhand des individuellen Angebotes festgelegt und schriftlich vereinbart.
Zustandekommen des Vertrages:
Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder einer Bestellung auf dem Postweg,
per Fax oder per E-Mail zustande. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Angebot beschrieben.
Vertragsdauer und Vergütung:
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell im Angebot vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag kann ordentlich gekündigt
werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 3 Wochen zum Monatsende vereinbart. Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht
vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt
der Auftraggeber vor vereinbartem Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen.
Hierfür wird pauschal 2.500,- EUR vereinbart.
Honorare/Preise und Kosten:
Alle Angebote der EC ENGELMANN CONSULTING sind freibleibend. Alle Tagessätze, Pauschalen oder spezielle Provisionsvereinbarungen
sind frei zu vereinbaren und bedürfen jeweils der schriftlichen Bestätigung. Bei Marketing- oder anderen Angeboten über sonstige
Dienstleiter bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Alle Vor- und Nacharbeiten, Besprechungen, Analysen und
sonstige Aktivitäten die im Rahmen einer Beauftragung anfallen sind zu vergüten. Dabei wird nach einem Stundensatz der 1/8 eines
Tagessatzes entspricht abgerechnet. Ausnahme bilden Pauschalangebote für Einzel- oder Gesamtmaßnahmen. Die nachfolgend genannten
Provisionssätze gelten mit Abschluss des Maklervertrages als vereinbart und sind vom Kunden an EC Engelmann Consulting zu zahlen.
Spesen (Fahr- und Reisekosten, Übernachtungskosten) trägt der Auftraggeber. Die EC ENGELMANN CONSULTING hat die Grundsätze der
Sparsamkeit dabei zu berücksichtigen (DB Klasse 2, Business, max. 5-Sterne Hotel, PKW-Kosten je Cent 0,30/km, günstigste Parkgebühren
am Terminal). Sonstige Auslagen wie für Anträge, Beurkundungen oder Gebühren, werden 1:1 an den Auftraggeber durchgereicht. Die
Vergütung der Reisezeiten wird individuell im jeweiligen Angebot vereinbart. Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich
zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
Entstehen des Provisionsanspruchs:
EC Engelmann Consulting erhält für den Nachweis einer Immobilie / eines Grundstücks, für den Nachweis zur Verfügung stehender Flächen
in einer Immobilie, für den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages eine
Provision gem. nachstehender Sätze, sobald ein entsprechender Vertrag abgeschlossen ist. Die Immobilie / das Grundstück, die
entsprechende Fläche bzw. die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages gilt als nachgewiesen, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach
Erhalt schriftlich Vorkenntnis gegenüber dem Dienstleister geltend macht. Als Vermittlungsleistung gilt bereits die auf separates Anfordern
schriftlich oder mündlich übermittelten weiteren Informationen oder Unterlagen über eine bestimmte Immobilie. Unterlässt der Kunde
die Mitteilung über seine Vorkenntnis, so gilt das Angebot als dem Kunden unbekannt.
Sollte mit dem durch EC Engelmann Consulting nachgewiesenen Vertragspartner und dem Kunden ein anderer Vertrag als der von EC
Engelmann Consulting angebotene zustande kommen oder sollte mit dem Vertragspartner ein Vertrag über eine von EC Engelmann
Consulting nicht angebotene Gelegenheit zustande kommen, welcher im wirtschaftlichen Sinn nur unwesentlich von dem angebotenen
Geschäft abweicht und das Ziel der Beauftragung erfüllt, entsteht gleichwohl ein Provisionsanspruch. Gleiches gilt für den Abschluss eines
Vertrages über eine nachgewiesene Gelegenheit zu abweichenden Bedingungen und Konditionen des Ursprungsangebotes.
In allen o.g. Fällen kommt zwischen dem Kunden und EC Engelmann Consulting ein Maklervertrag zustande.
Der Provisionsanspruch bleibt nach Abschluss des Vertrages auch dann bestehen, wenn die Vertragsparteien gleich aus welchem Grund
beschließen, den Vertrag aufzuheben oder zu kündigen. Der Provisionsanspruch bleibt ebenso bestehen, wenn der abgeschlossene
Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung oder durch Eintritt eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt.
Folgegeschäfte:
Ein Provisionsanspruch entsteht ebenfalls, wenn nach Abschluss eines Vertrages, welcher durch die Beratungs- oder Vermittlungsbemühungen der EC Engelmann Consulting zustande gekommen ist, zwischen den Vertragsparteien weitere Verträge oder
Vereinbarungen geschlossen werden, die zeitlich und wirtschaftlich im Zusammenhang mit dem durch die Maklertätigkeit von EC
Engelmann Consulting geschlossenen Vertrag stehen.
Mehrfachgeschäfte:
Sollte durch den Erhalt der Angebote bzw. Informationen der EC Engelmann Consulting im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang
von dem Kunden mehr als ein Vertrag abgeschlossen werden, so entsteht für den Abschluss eines jeden Vertrages unabhängig und
gesondert ein Provisionsanspruch.
Miet- und Pachtverträge:
- Verträge mit einer festen Laufzeit von unter 10 Jahren das 2,5-fache einer Bruttomonatsmiete
- Verträge mit einer festen Laufzeit von 10 Jahren und mehr das 3-fache einer Bruttomonatsmiete
Sollte der Vertrag die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung, ein Sonderkündigungs-, ein Vormietrecht oder eine Flächenoption
vorsehen, erhöhen sich die vorgenannten Sätze um jeweils eine Bruttomonatsmiete. Die Bruttomonatsmiete errechnet sich aus der
Nettomonatsmiete zuzüglich der Nebenkostenvorauszahlung.
Kaufverträge:
Bei Verträgen mit einem Gegenwert bis zu € 2 Millionen 5 % des notariell beurkundeten Kaufpreises inklusive sämtlicher Nebenleistungen.
Bei Verträgen mit einem Gegenwert bis zu € 4 Millionen 4 % des notariell beurkundeten Kaufpreises inklusive sämtlicher Nebenleistungen.
Bei Verträgen mit einem Gesamtwert von mehr als € 4 Millionen 3 % des notariell beurkundeten Kaufpreises inklusive sämtlicher
Nebenleistungen.
Termine und Fälligkeiten:
Die Leistungen der EC ENGELMANN CONSULTING werden gemäß dem jeweils geschlossenen Vertrag vereinbart und erbracht. Honorare
und Kosten sowie Spesen werden jeweils monatlich mit der Erbringung der Leistung fällig. Zum Ende des Kalendermonats erfolgt eine
Zwischenabrechnung der, bis dahin erbrachten Leistungen. Abschlagszahlungen oder sonstige individuelle Vereinbarungen können im
Angebot festgeschrieben werden. Dies gilt vornehmlich für provisionsabhängige oder fix vereinbarte Zahlungen.
Zahlungsbedingungen:
Sämtliche mitgeteilten Zwischenabrechnungen und Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig (siehe obiger Punkt). Andere Regelungen
bedürfen der Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung. Zahlungen durch andere Personen als den Zahlungspflichtigen befreien diesen
nicht von seinen Verpflichtungen. Es gilt § 286 Abs.3 BGB.
Leistungsumfang:
Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem Angebot sowie
der Auftragsbestätigung/Bestellung durch den Kunden. Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das
Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht
möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung
erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten
verfügt. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung
durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf
für beide Parteien zu gewährleisten.
Mitwirkungspflichten:
Der Auftraggeber ist verpflichtet seinen Auftrag detailliert (u.a. Art, Umfang, Termine) zu beschreiben und ist hieran gebunden.
Angeforderte Daten, Unterlagen oder Informationen sind jederzeit termingerecht, vollständig und umfassend zur Verfügung zu stellen.
Aktuelle Veränderungen sind sofort mitzuteilen. Später als 24 Stunden vorher abgesagte Termine werden zu 100% berechnet, Termine mit
anderen Vertragspartnern, die durch die EC ENGELMANN CONSULTING vermittelt oder für die EC ENGELMANN CONSULTING erbracht
werden sind nicht stornierbar oder ab sagbar.
Unterbrechungen:
Können Leistungen wegen Problemstellungen beim Auftraggeber nicht erbracht werden, so ist dieser verpflichtet, diese, nach
Aufforderungen durch die EC ENGELMANN CONSULTING, umgehend zu beseitigen. Sollten hierdurch bei der EC ENGELMANN CONSULTING
die Bearbeitung anderer Projekte verzögert oder diese ganz entfallen ist der Auftraggeber zum Ersatz eines hierdurch entstandenen
Schadens mindestens aber in einer Höhe von 1 Tagessatz verpflichtet. Sollte eine Mitwirkung nicht mehr erfolgen, ist der Auftraggeber zum
Schadenersatz in Höhe von 3 Tagessätzen bzw. in Höhe der gesamten bestehenden Vereinbarung verpflichtet.
Haftung:
Alle Dienstleistungen werden auf Basis der Grundsätze der EC ENGELMANN CONSULTING bestmöglich erfüllt. Eine Erfolgsgarantie gemäß
dem Auftrag kann jedoch leider nicht übernommen werden. Die EC ENGELMANN CONSULTING haftet nicht für Schäden, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für Beratungen und Dienstleistungen durch selbstständige Partner kann die EC ENGELMANN
CONSULTING nicht haften. Ebenso bei Problemstellungen die durch fehlende Mitwirkung des Auftragnehmers (siehe obiger Punkt)
eintreten. Bei Auftragsabwicklung im Bereich Full-Service – Rechnung über EC ENGELMANN CONSULTING – ist diese stets Ansprechpartner.
Der Kunde verpflichtet sich, die Netzwerkpartner der EC ENGELMANN CONSULTING nicht direkt anzusprechen oder eine Geschäftsbeziehung aufzubauen. Dies gilt auch nach Auftragend bis zu 2 Jahren. Ansonsten übernimmt er die volle Schadensersatzpflicht
für entgangene Auftrag oder Margen der EC ENGELMANN CONSULTING. Keine Haftung für Schäden die durch Viren und/oder durch das
Kopierten oder Downloaden von Informationen oder mit Datenträgern entstehen können. Ansonsten richtet sich die Haftung der EC
ENGELMANN CONSULTING nach dem Umfang und den Bedingungen der von der EC ENGELMANN CONSULTING abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung.
Geheimhaltung:
Die EC ENGELMANN CONSULTING wirkt, neben der eigenen Verpflichtung auch auf alle mit der Bearbeitung des jeweiligen Auftrages
beauftragten Personen ein, sämtliche Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu nutzen oder
gar verwerten. Ohne gesonderte Vereinbarung ist EC Engelmann Consulting nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden
Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien, etc. verpflichtet.
Copyright und Markenrecht:
Alle Unterlagen/Werke der EC ENGELMANN CONSULTING – auch auszugsweise – dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung der EC
ENGELMANN CONSULTING in jedweder Form und Art reproduziert werden. Die EC ENGELMANN CONSULTING hält alle Rechte an allen
verwendeten Texten/Werken/Unterlagen und untersagt hiermit eine Vervielfältigung, Nachdruck, Übersetzung oder anderweitige
Verwendung. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung, Vervielfältigung Verbreitung und Wiedergabe durch elektrische Systeme. Eine
Weitergabe ist ebenfalls untersagt. Verstöße werden zivilrechtlich verfolgt.
Gerichtsstand und Rechtsbasis:
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für
Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist
ausschließlich der Sitz des Dienstleisters.
Sonstige Bestimmungen:
Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht
berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils
unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der
Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Erstellungsdatum: Diese AGBs haben den Stand vom 11. April 2017
Die EC ENGELMANN CONSULTING führt keine Rechts- und Steuerberatung durch (vergleiche §6 StBerG). Bitte kontaktieren Sie hier Ihren
persönlichen Rechtsanwalt oder Steuerberater.